Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht hat seinen Sitz in Minden. Es befindet sich zusammen mit dem Amtsgericht Minden und dem Arbeitsgericht Minden im Gerichtszentrum am Königswall mitten in der Stadt. Der Gerichtsbezirk des Verwaltungsgerichts Minden umfasst das Gebiet des Regierungsbezirks Detmold mit der kreisfreien Stadt Bielefeld sowie den Kreisen Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn. Diese Zuständigkeit deckt sich mit dem am 1. April 1947 aus dem bis dahin unabhängigen Land Lippe und dem Regierungsbezirk Minden gebildeten ehemaligen „Regierungsbezirk Minden-Lippe“, dem heutigen Regierungsbezirk Detmold.

Die Verwaltungsgerichte entscheiden grundsätzlich über alle Streitigkeiten zwischen der Bürgerschaft und Behörden. In Nordrhein-Westfalen werden die Aufgaben der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit durch sieben Verwaltungsgerichte (mit Sitz in Aachen, Arnsberg, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Köln, Minden und Münster) und das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen wahrgenommen. Die Lebenssachverhalte, mit denen sich die Verwaltungsgerichte beschäftigen, sind vielfältig. Da geht es etwa um Schul-, Hochschul- und Prüfungsrecht, Ausländer- und Asylrecht, Versammlungsrecht, Presserecht, Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, Umweltrecht; Gewerbe- und Gaststättenrecht und Kommunalrecht. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheidet über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und erstinstanzlich in Normenkontrollverfahren, z. B. über die Gültigkeit von Bebauungsplänen.

Beim Verwaltungsgericht Minden arbeiten derzeit 50 Richterinnen und Richter und 63 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im nichtrichterlichen Dienst. Außerdem wirken 114 ehrenamtliche Richterinnen und Richter gleichberechtigt an Entscheidungen mit.

Rechtsstreitigkeiten können auch im Wege der Mediation beendet werden. Diese Art der Konfliktbeilegung bietet das Gericht im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Güterichtermodells an.