Mit Beschluss vom heutigen Tage hat die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden die weitere Errichtung und Inbetriebnahme einer 124,75 m hohen Windkraftanlage in Porta Westfalica-Eisbergen vorläufig gestoppt und damit einem Antrag zweier Nachbarn auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Wesentlichen stattgegeben.

Nach Auffassung der 11. Kammer ist die der Genehmigungserteilung vorangegangene standortbezogene Vorprüfung fehlerhaft durchgeführt worden. Vom  Kreis Minden-Lübbecke hätten als Genehmigungsbehörde nicht nur die von der streitigen Windkraftanlage ausgehenden Umweltauswirkungen, sondern zumindest auch die zweier weiterer, bereits errichteter Anlagen in der unmittelbaren Nähe untersucht werden müssen. Dies gelte sowohl hinsichtlich etwaiger Auswirkungen auf die nachbarschaftliche Wohnbebauung als auch mit Blick auf geschützte Greifvogel- und Fledermausarten. Das Ergebnis der Vorprüfung, erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen seien durch die Windkraftanlage nicht zu erwarten, sei nicht nachvollziehbar.

Gegen den Beschluss können der Kreis Minden-Lübbecke und die beigeladene Betreibergesellschaft innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheidet.

(Beschluss vom 08.11.2016 – 11 L 1110/16 –, noch nicht rechtskräftig; die Entscheidung wird in die Datenbank nrwe.de eingestellt werden)