Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden hat heute drei Klagen, die sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Weiterbau der L 712 N zwischen

Bielefeld-Altenhagen und der Herforder Straße richteten, abgewiesen. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Hierzu folgt eine gesonderte Pressemitteilung. (Aktenzeichen: 9 K 170/15, 9 K 209/15 und 9 K 210/15 )