Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach

Seit dem 1. Januar 2018 ist der elektronische Rechtsverkehr in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen flächendeckend eröffnet. Er umfasst den sicheren und rechtlich wirksamen Austausch von Dokumenten zwischen Bürgern, Prozessbevollmächtigten, Behörden und den Gerichten in elektronischer Form.

Auch bei dem Verwaltungsgericht Minden können in gerichtlichen Verfahren elektronische Dokumente unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften rechtswirksam eingereicht werden.

NEU:

Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Januar 2022 unter anderem für Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts eine Pflicht zur Übermittlung von Schriftstücken als elektronisches Dokument gilt (vgl. § 55d VwGO).

Auf der Website der Justiz in Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können und wer dazu verpflichtet ist.