Beim Betreten des Gerichtszentrums findet eine Ausweis-, Personen- und Gepäckkontrolle statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Bitte richten Sie Ihre Ankunft so ein, dass Sie trotz eventueller Verzögerungen pünktlich zum Gerichtstermin erscheinen können.
Waffen und gefährliche Gegenstände (Messer, Scheren, Schlagstöcke u. ä.) dürfen im Gerichtsgebäude nicht mitgeführt werden. Taschen, Rucksäcke und sonstige Behältnisse werden auf der Gepäckdurchleuchtungsanlage überprüft.
Zur Verringerung des Infektionsrisikos sind gegenwärtig lediglich Teile des Erd- und Untergeschosses des Gebäudes für die Öffentlichkeit zugänglich. In den für den Publikumsverkehr freigegebenen Bereichen des Erdgeschosses und des Untergeschosses des Gerichtszentrums Minden wird das Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung (OP-Maske, FFP2-Maske oder vergleichbare Maske) dringend empfohlen.
In den Verhandlungen gelten hiervon gegebenenfalls abweichend die Anordnungen des/der Vorsitzenden (§ 176 GVG).
Für alle Personen im Justizzentrum gilt es, direkten körperlichen Kontakt zu vermeiden und hinreichend Abstand zu wahren. Die Hygieneregeln entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind zu beachten.
Bitte machen Sie zur Vermeidung von Ansteckungsgefahren von der Möglichkeit der schriftlichen Antragstellung und der telefonischen Terminvereinbarung Gebrauch.
Die Bibliothek bleibt für den Besucherverkehr geschlossen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!