Seit Jahren führt die Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen eine Qualitätsdiskussion durch.
Sie umfasst den richterlichen sowie den nichtrichterlichen Bereich und erstreckt sich auf alle Aufgabenfelder. Ihren Ausgangspunkt bilden ein Arbeits- sowie ein Positionspapier und eine Kundenbefragung.
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Juni 2014 "Verwaltungsgerichtsbarkeit 2.0"
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20.06.2006 Arbeitspapier "Erprobung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit"
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12.02.2005 Qualitätsdiskussion in der Verwaltungsgerichtsbarkeit
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