Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach Quelle: Justiz NRW

Seit dem 1. Januar 2018 ist der elektronische Rechtsverkehr in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen flächendeckend eröffnet. Er umfasst den sicheren und rechtlich wirksamen Austausch von Dokumenten zwischen Bürgern, Prozessbevollmächtigten, Behörden und den Gerichten in elektronischer Form.

Auch bei dem Verwaltungsgericht Minden können in gerichtlichen Verfahren elektronische Dokumente unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften rechtswirksam eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass unter anderem für Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts eine Pflicht zur Übermittlung von Schriftstücken als elektronisches Dokument gilt (vgl. § 55d VwGO).

In sehr dringenden Angelegenheiten (wenn z. B. eine Entscheidung innerhalb weniger Stunden erforderlich erscheint) wird empfohlen, Anträge auf Eilrechtsschutz – zeitgleich mit ihrer Übersendung an das elektronische Gerichtspostfach – telefonisch bei der Service-Einheit der zuständigen Kammer anzukündigen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Verarbeitung der elektronischen Eingänge insbesondere zu Stoßzeiten technisch bedingte Verzögerungen eintreten können.

Auf der Website der Justiz in NRW externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können und wer dazu verpflichtet ist.