
Montag und Dienstag 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch bis Freitag 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Der Besuch laufender Verhandlungen ist auch über diese Zeiten hinaus möglich, bitte wenden Sie sich bei Fragen ggf. an das Personal in der Eingangskontrolle.
Es besteht gleitende Arbeitszeit. Daher ist außerhalb der Kernarbeitszeit die Erreichbarkeit nicht immer gewährleistet.
Die Kernarbeitszeit ist:
- Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr
- Freitag 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass unter anderem für Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts eine Pflicht zur Übermittlung von Schriftstücken als elektronisches Dokument gilt (vgl. § 55d VwGO).
In sehr dringenden Angelegenheiten (wenn z. B. eine Entscheidung innerhalb weniger Stunden erforderlich erscheint) wird empfohlen, Anträge auf Eilrechtsschutz – zeitgleich mit ihrer Übersendung an das elektronische Gerichtspostfach – telefonisch bei der Service-Einheit der zuständigen Kammer anzukündigen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Verarbeitung der elektronischen Eingänge insbesondere zu Stoßzeiten technisch bedingte Verzögerungen eintreten können.
Sprechzeiten der Rechtsantragstelle
Die Sprechzeiten stimmen mit den Geschäftszeiten überein.
Ausnahmen nur in begründeten eiligen Fällen und nach telefonischer Absprache.